Termine 2020
Samstag, 07.03.2020, 14 Uhr | Tennismitgliederversammlung anschl. Mannschaftssitzung |
Montag, 11.05.2020 | Platzeröffnung (bitte beachten sie die unten angefügten Verhaltensregeln und Hygienevorschriften) |
Montag, 25.05.2020 | Beginn des Sommertrainings (Jugend) Anmeldung |
Samstag, 20.06.2020 | Punktspielbeginn |
Samstag, 25.07.2020 | Sommerfest und Mixedturnier |
Samstag, 12.09.2020 | Vereinsmeisterschaft Doppel (Damen/Herren) |
Samstag, 24.10.2020 | Platzschließung |
Samstag, 05.12.2020 | Weihnachtsfeier |
Mitteilung des Vorstandes zur Corona-Pandemie (30. Mai 2020):
Liebe Mitglieder der Tennisabteilung,
Ich freue mich mitteilen zu können, dass Tennis Doppel nun erlaubt sind! Dies weil im Doppelspiel der Mindestabstand nur selten und kurzzeitig unterschritten wird.
Dies heißt zugleich, dass ansonsten die Verordnung zum Infektionsschutzgesetz fort gilt.
Das bedeutet, dass das Abstandsgebot und die sonstigen gesetzlichen Regelungen fortgelten. Man darf also während des Spiels mal einem Ball hinterherrennen und den Abstand kurz unterschreiten, es gilt aber ansonsten das gesetzliche Abstandsgebot, dh.
- Zuflüstern von Spielzügen mit Unterschreitung des 1,5m Abstandes ist verboten und weiterhin strafbewehrt wie gehabt.
- Kein Abklatschen oder sonstige vermeidbare Abstandsunterschreitungen in Zusammenhang mit dem Spiel – weder beim Spiel noch sonst am Platz oder auf dem Vereinsgelände. Unterschreitungen des Abstandsgebotes der Verordnung sind weiterhin fortgeltend und strafbewehrt, wenn es sich nicht um eine nur kurze Unterschreitung beim Doppelspiel handelt.
Die folgende ab sofort geltende Corona Haus und Platzordnung wurde insoweit angepasst und wird baldmöglichst vor Ort neu ausgehängt.
NEU IST INSBESONDERE DIE ANWESENHEITSLISTE, DIE GEFÜHRT WERDEN MUSS UND AM EINGANG IM VEREINSHEIM AUSLIEGT, VGL: ZIFF 2 DER CORONA HAUSORDNUNG
Ich bitte wie immer um Euren Verständnis und danke für die Geduld.
Viel Spaß und bleibt gesund
Euer
Peter Emil Monz
1.Vors. DJK Pfersee
Corona- Haus- und Platzordnung vom 29.05.2020:
Aufgrund der 4. Verordnung zum Bay. Infektionsschutzgesetz und entsprechender Anordnung des Vorstands gilt deswegen ab 11.05.2020 für diese Tennisanlage und Vereinsheim zwingend:
Das Betreten des Vereinsgeländes ist nur für Vereinsmitglieder oder Gastspieler oder Teilnehmer von Schnuppertrainings und nur zur Ausübung des gesetzlich zulässigen Sports iSd. o.g. Verordnung und nur für die Dauer der gesetzl. zulässigen Sportausübung. Es ist für den Bedarfsfall, zB Toilettengang, eine Maske mitzuführen.
Die im Eingangsbereich West ausliegende Anwesenheitsliste ist vor der Sportausübung ausnahmslos von allen Personen, die das Vereinsgelände betreten auszufüllen. Den anbei liegenden Stift vor Nutzung bitte desinfizieren.
Personen auf die eines der folgenden Symptome zutrifft, dürfen die die Tennisanlage nicht betreten: Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh) 2. Erhöhte Körpertemperatur/Fieber 3. Durchfall 4. Geruchs- oder Geschmacksverlust 5. Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS Covid-19- Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde
Das Betreten des Vereinsheims ist grundsätzlich verboten. Dies mit Ausnahme der Nutzung der Toiletten während der Ausübung des gesetzl. zulässigen Sports iSd. o.g. Verordnung hier insbesondere Tennis Einzel gem. Ziff 1. Das heißt: Die Benutzung der Umkleiden und der Duschen ist in jedem Falle strengstens verboten. Das Vereinsheim darf grundsätzlich nur zur Nutzung der Toiletten und Eintragung in die Anwesenheitsliste betreten werden.
Die Ziff. 1 und 2 gelten nicht für den Platzwart, vom Verein beauftragte Firmen zur Auftragserfüllung, Vorstandsmitglieder bei Verrichtung dringend erforderlicher, nicht aufschiebbarer Tätigkeiten für die Vereinszwecke unter den gesetzlichen Voraussetzungen (Abstandsgebote etc.). Weitere Ausnahmen sind nur nach ausdrücklicher Gestattung durch den Vorstand möglich.
Es ist verboten auf dem Vereinsgelände gesetzlich unzulässigen Sport entgegen den Regelungen der o.g. Verordnung auszuüben hier insbesondere Beachvolleyballdoppelspiele – nicht gemeint sind Trainings – mit mehr als 1 Spieler pro Netzseite oder Trainings von Sportarten in einer Gruppe von mehr als 5 Personen. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können den Verein je 5.000 EURO kosten! Bei Zuwiderhandlung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Behördliche Ahndungen des Vereins werden von den Beteiligten regressiert.
Der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände vor und nach der zulässigen Sportausübung ist auf das zur Sportausübung notwendige Mindestmaß zu beschränken. Keine Gesprächsrunden auf dem Vereinsgelände oder im Vereinsheim! Nach § 3 der Verordnung sind Zusammenkünfte die keine Trainings (hier max 5 Personen) sind auch auf privaten Grundstücken und in Räumen nur mit 1 nicht zum Hausstand und dort bez. nahestehenden Personen unter Einhaltung Abstandsgebot erlaubt und ansonsten zumindest Ordnungswidrig (Bußgeld mind. 150 EUR pro Person! und mind. 5.000 für den Verein). Der Verein regressiert Bußgelder bei Zuwiderhandlungen und Ahndung seitens der Behörden bei den Beteiligten.
Es wird ansonsten gebeten die geltenden Platzregeln zu beachten, um ein gedeihliches Miteinander zu erreichen. Insbesondere wird gebeten hier die Regelungen zur Platzreservierung zu beachten. Platz 5 ist Jugendplatz und für Jugendliche und Kinder des Vereins, die Tennis spielen wollen von Erwachsenen bei Erscheinen von Jugendlichen unverzüglich aktiv unaufgefordert anzubieten und ggfls. freizugeben. Wir brauchen Tennisnachwuchs!
Wir bitten für die notwendige Striktheit um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Mitwirkung.
Diese Hausordnung gilt solange bis sie durch eine neue ersetzt wird.
Trotz allem gutes Spiel und Gesundheit.
Augsburg, den 29.05.2020
Peter Emil Monz
1.Vors. der DJK Pfersee
Mitteilung des Vorstandes zur Nutzung einer Anwesenheitsliste während der Corona-Pandemie (25. Mai 2020):
Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde der DJK Pfersee,
um die Hygienevorschriften für die Lockerungen zu befolgen, müssen wir eine Anwesenheitsliste für sämtlichen Nutzer der Vereinsanlage führen.
Diese wird im Vereinsheim links am Eingang (von den Tennisplätzen her) im Zeitschriftenständer ausliegen.
Ich bitte jede/n diese bei jedem Aufenthalt unbedingt auszufüllen. Es muß im Fall der Fälle die Infektionskette nachvollziehbar sein. Ohne entsprechende Hygienekonzepte bekommen wir ansonsten Probleme mit den Gesundheitsbehörden.
Bitte daran denken, den Kugelschreiber mit der daneben befindlichen Desinfektion vor Nutzung zu besprühen.
Ich danke für die Mitwirkung und die Geduld.
Peter Emil Monz
1.Vors. DJK Pfersee
Mitteilung des Vorstandes zum Doppelspielbetrieb und Gastronomiebetrieb während der Corona-Pandemie (22. Mai 2020):
Liebe Mitglieder der DJK,
ich bitte um Verständnis, dass wir obwohl die sogenannte “Außengastronomie” wieder möglich ist unser Vereinsheim und den Gastraum samt den Getränken geschlossen halten.
Wir sind zum einen keine Gastronomie iSd. Verordnung die diese erlaubt. Desweiteren müßten wir Hygieneanforderungen in einem Umfang erfüllen, die wir keinesfalls leisten können. Bei Verstößen müßten wir demgegenüber mit der Schließung der Anlage oder mit den hohen Strafen rechnen. Ich bitte daher um Euren Verständnis und danke für Eure Geduld und Unterstützung.
Weiter dürfen der Innenraum des Vereinsheims, die Umkleiden und vor allem die Duschen weiterhin gem. dem gesetzlichen Verbot nicht genutzt werden. Auch gilt zwar das bis zu 5 Personen unter Einhaltung des Abstands trainieren dürfen. Verboten bleiben aber Doppel sowohl im Tennis als im Volleyball, da hier der Abstand nicht durchgehend eingehalten werden kann.
Übungen sind aber möglich. Maßgeblich ist die Einhaltung des Abstandsgebots. Es darf kein Doppel gespielt werden und dies dann Training nennen. Den überwachenden Behörden ist es gleichgültig wie man ein Doppel nennt. Diesen kommt es darauf an, ob der Abstand eingehalten wird egal was man auf den Plätzen tut. Deswegen bitte ich auch keine Ansammlungen von mehr als 5 Personen auf dem Gelände abzuhalten. Wer sich zusammensetzt muß bitte die Abstände einhalten. Vereine werden kontrolliert und wir müssen daher weiterhin aufmerksam bleiben und die Regelungen einhalten.
Danke für Eure Geduld und Unterstützung!
Peter Emil Monz
1.Vorstand DJK-Pfersee e.V.
Mitteilung des Vorstandes zum Doppelspielbetrieb während der Corona-Pandemie (13. Mai 2020):
Liebe Mitglieder der Tennisabteilung,
aus aktuellem Anlass weise ich nochmals auf die Corona Haus- und Platzordnung unseres Vereins hin. Diese wurde bereits zugesandt und kann auch auf der homepage unter den Corona Infos eingesehen werden.
Ich weise besonders auf Ziff 5 der Haus-und Platzordnung hin: Tennis Doppel sind verboten.
Die Hinweise des btv welche den Eindruck erwecken, dass Doppel möglich sind sind falsch. Der btv hat auf meine Nachfrage und Hinweis zwischenzeitlich nach Abklärung mit dem Staatsministerium bestätigt, dass Doppel verboten sind. Damit sind auch als Training verkleidete Doppel verboten! Allein die Umbenennung von Doppelspielen schützen vor Strafe nicht! Maßgeblich ist die Einhaltung des gesetzlichen Abstandsgebotes nicht ob man Tennisdoppel Training nennt oder sonstwie. Wer Doppel spielt und es Training nennt verstößt gegen das Gesetz und die Hausordnung. Wenn der Verein wegen Verstößen mit Strafen belegt wird, werden diese von den Beteiligten regressiert. Das derzeitige Strafmaß für Vereine liegt bei 5.000,00 EUR pro Person. Die Behörde kann dann auch das Gelände schließen.
Es wurden bereits Augsburger Tennisvereine auf die Einhaltung der Verordnung kontrolliert. Ich bitte daher um strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Corona Haus- und Platzordnung.
Peter Emil Monz
1.Vors. DJK Pfersee e.V.
Mitteilung des Vorstandes zum Spielbetrieb an der Tennisanlage des DJK Augsburg-Pfersee während der Corona-Pandemie (09. Mai 2020):
Liebe Mitglieder der DJK Pfersee,
wir dürfen Tennis und Beachvolleyball spielen! Mehr leider nicht. Wir bitten im Interesse der Gesundheit aller aber auch im Interesse des Vereins um einen verantwortungsvollen Umgang mit der gewonnenen Freiheit. Besonders bitten wir um Verständnis für die nachfolgend strikten Regelungen, die aufgrund der gesetzlichen Lage notwendig sind, um gesundheitliche und rechtliche Nachteile zu vermeiden. Der Vorstand haftet für Organisationsdefizite und Schäden mit dem privaten Vermögen. Die Duldung von Zusammenkünften und sonstigen Verstößen gegen die o.g. Verordnung kann zivil- und strafrechtliche Folgen für Beteiligte, den Verein und den Vorstand haben. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass bei Regelverstößen ohne Nachsicht reagiert werden muss.
Geldstrafen gegen den Verein aufgrund Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung werden bei den zuwiderhandelnden Personen regressiert. Bei Zuwiderhandlungen wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Hierzu berechtigt ist der Vorstand iSd. BGB, die Abteilungsleiter oder stellv. Abteilungsleiter, Übungsleiter während der Trainings oder Beauftragte des Vorstands, hier insbesondere der Platzwart.
Es gilt ab 11.05.2020 folgende zusätzlichen
Hygienevorschriften sowie die
Corona-Haus- und Platzordnung:
Aufgrund der 4. Verordnung zum Bay. Infektionsschutzgesetz und entsprechender Anordnung des Vorstands gilt deswegen ab 11.05.2020 für diese Tennisanlage und Vereinsheim zwingend:
Das Betreten des Vereinsgeländes ist nur für Vereinsmitglieder oder Gastspieler oder Teilnehmer von Schnuppertrainings und nur zur Ausübung des gesetzlich zulässigen Sports iSd. o.g. Verordnung und nur für die Dauer der gesetzl. zulässigen Sportausübung hier insbesondere Tennis Einzel und Beachvolleyball-Einzel (Pro Tennisplatz je 1 Spieler auf jeder Seite des Netzes = 1 Platz, 2 Personen) gestattet. Es ist für den Bedarfsfall, z.B. Toilettengang, eine Maske mitzuführen.
Personen, auf die eines der folgenden Symptome zutrifft, dürfen die Tennisanlage nicht betreten:
– Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
– Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
– Durchfall
– Geruchs- oder Geschmacksverlust
– Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS Covid-19- Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde.
Das Betreten des Vereinsheims ist grundsätzlich verboten. Dies mit Ausnahme der Nutzung der Toiletten während der Ausübung des gesetzl. zulässigen Sports iSd. o.g. Verordnung hier insbesondere Tennis Einzel gem. Ziff. 1. Das heißt: Die Benutzung der Umkleiden und der Duschen ist in jedem Falle strengstens verboten. Das Vereinsheim darf nur zur Nutzung der Toiletten betreten werden.
Die Ziff. 1 und 2 gelten nicht für den Platzwart, vom Verein beauftragte Firmen zur Auftragserfüllung, Vorstandsmitglieder bei Verrichtung dringend erforderlicher, nicht verschiebbarer Tätigkeiten für die Vereinszwecke unter den gesetzlichen Voraussetzungen (Abstandsgebote etc.). Weitere Ausnahmen sind nur nach ausdrücklicher Gestattung durch den Vorstand möglich.
Es ist verboten auf dem Vereinsgelände gesetzlich unzulässigen Sport entgegen den Regelungen der o.g. Verordnung auszuüben, hier insbesondere Tennisdoppel oder Beachvolleyball mit mehr als 1 Spieler pro Netzseite oder Trainings von Sportarten in einer Gruppe von mehr als 5 Personen. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können den Verein je 5.000€ kosten! Bei Zuwiderhandlung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Behördliche Ahndungen des Vereins werden von den Beteiligten regressiert.
Der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände vor und nach der zulässigen Sportausübung ist auf das zur Sportausübung notwendige Mindestmaß zu beschränken. Keine Gesprächsrunden auf dem Vereinsgelände oder im Vereinsheim! Nach § 3 der Verordnung sind Zusammenkünfte die keine Trainings (hier max. 5 Personen) sind auch auf privaten Grundstücken und in Räumen nur mit 1 nicht zum Hausstand und dort bez. nahestehenden Personen unter Einhaltung des Abstandsgebots erlaubt und ansonsten zumindest Ordnungswidrig (Bußgeld mind. 150€ pro Person! und mind. 5.000€ für den Verein). Der Verein regressiert Bußgelder bei Zuwiderhandlungen und Ahndung seitens der Behörden bei den Beteiligten.
Es wird ansonsten gebeten die geltenden Platzregeln zu beachten, um ein gedeihliches Miteinander zu erreichen. Insbesondere wird gebeten hier die Regelungen zur Platzreservierung zu beachten. Platz 5 ist Jugendplatz und für Jugendliche und Kinder des Vereins, die Tennis spielen wollen von Erwachsenen bei Erscheinen von Jugendlichen unverzüglich aktiv unaufgefordert anzubieten und ggf. freizugeben. Wir brauchen Tennisnachwuchs!
Wir bitten für die notwendige Striktheit um Ihr/Euer Verständnis und danken Ihnen/Euch für die Unterstützung und Mitwirkung.
Trotz allem gutes Spiel und Gesundheit.
DJK-Pfersee e.V.
gez. Der Vorstand